Inhalt
Wir sind zugelassener Integrationskursträger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF). Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln.
Kursinhalte:
- Einstufungstest
- Ob eine Teilnahme am Alphabetisierungskurs notwendig ist, wird im Einstufungsverfahren für die Integrationskurse festgestellt.
- Alphabetisierungskurs
- Basis-Alpha-Kurs mit 300 UE
- einen Aufbau-Alpha-Kurs A mit 300 UE
- einen Aufbau-Alpha-Kurs B mit 300 UE
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kurs als Aufbau-Alpha-Kurs C mit weiteren 300 UE fortgesetzt werden
- Orientierungskurs:
- Themengebiete: Rechtsordnung (u. a. Staats-aufbau, Länder und Kommunen, Rechtsstaat, Grundrechte, Pflichten der Einwohner), Geschich-te der Bundesrepublik Deutschland, Kultur (u. a. Menschenbild, religiöse Vielfalt)
- Abschlusstest: „Leben in Deutschland“ (LiD).
Zielgruppe:
- Primäre Analphabeten
- Funktionale Analphabeten
- Zweitschriftlerner
Den Alphabetisierungskurs können Migranten und Migrantinnen besuchen, die gemäß § 4 Abs. 1 IntV teilnahmeberechtigt sind und bei denen der Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines anderen Integrationskurses für spezielle Zielgruppen aufgrund fehlender oder ungenügend vorhandener schriftsprachlicher Kompetenzen nicht sinnvoll ist.
Förderung: Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,55 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Förderumfang:
- Teilnehmerbezogene Grundförderung von 1000 UE
- Individuell mögliche maximale Förderdauer von 1300 UE
Abschluss: Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" und Test "Leben in Deutschland") erhält der Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs". War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
- Zertifikat
- Deutsch-Test für Zuwanderer A2·B1 (DTZ) (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
- Förderungsart
- Integrationskurs mit Alphabetisierung (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i - Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Kurskategorie Sprache
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i