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Anmeldung und Auskunft im Landesverband:
Frau Denker
Tel.: 0431 / 97984-13
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, muss seit dem 1. September 2008 dafür Sprachkenntnisse der Niveaustufe B1 (siehe Prüfungszentrale) und staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Den Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse erbringt, wer keinen deutschen Schlussabschluss hat, normalerweise mit dem Einbürgerungstest.
Den Einbürgerungstest kann man an Volkshochschulen und einigen anderen Einrichtungen, die Integrationskurse anbieten, absolvieren.
- Für die Prüfung muss man sich mindestens sechs Wochen vorher anmelden.
- Die Prüfung kostet 25,-€.
Bei der Prüfung erhalten Sie einen Fragebogen mit 33 Fragen zu den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Von diesen Fragen müssen Sie 17 richtig beantworten, um den Test zu bestehen. Dafür haben Sie eine Stunde Zeit.
Das Ergebnis des Tests bekommen Sie ca. drei Wochen nach der Prüfung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeschickt.
- Zertifikat
- Einbürgerungstest i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht