Inhalt
Gegenstand der Maßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB III ist es, Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang (SGBIII) an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen, ihre berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festzustellen sowie ihnen berufsfachliche Sprachkenntnisse zu vermitteln bzw. diese zu erweitern.
Die Maßnahme umfasst folgende Inhalte:
- Eingangsgespräch
- Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
- Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt
- Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“
- Bewerbungsunterstützung
- Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
- Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und deren Funktionen
- Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse
Zielgruppe: arbeitslose Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang aus dem Rechtskreis SGB III
Ziele: Ziel der Maßnahme ist es, die Potentiale von Asylbewerbern und Geduldeten mit Arbeitsmarktzugang durch Maßnahmeteile im sogenannten „Echtbetrieb“ zu identifizieren, Perspektiven aufzuzeigen, über Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes zu informieren und Bewerbungsaktivitäten zu unterstützen. Dabei sollen die Teilnehmer auf die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland vorbereitet werden. Weiterhin sollen ihnen berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt bzw. diese erweitert werden. Am Ende der Maßnahme liegt für jeden Teilnehmer ein Bericht vor, der Aussagen zu seinen berufsfachlichen Kenntnissen und seinen Stärken enthält sowie Empfehlungen gibt für weitere Handlungsbedarfe.
Fördermöglichkeiten: Die Teilnahme an der Maßnahme wird ausschließlich vom Bedarfsträger (Agentur für Arbeit) veranlasst.
Dauer: 12 Wochen
- Zielgruppe
- Flüchtlinge (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht