Inhalt
Ein kurzer Überblick:
Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung wurde nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Für Interessenten, die die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen (B2) für die Arbeit als Betreuungskraft nicht mitbringen, werden zu Beginn des Kurses das fachbezogene Vokabular und wichtige Redemittel vermittelt. Damit erlangen Sie eine höhere Sicherheit und Souveränität für den Arbeitsalltag.
Berufliche Perspektiven
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung in Pflegeeinrichtungen, ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege wie z. B. Demenzgruppen, aber auch in der privaten häuslichen Pflege ist nach wie vor groß. Damit eröffnet sich Ihnen ein weites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. Damit leisten Sie einen großen Beitrag für deren Wohlbefinden und üben eine Tätigkeit mit hohem gesellschaftlichen Wert aus.
Anforderungen/Voraussetzungen:
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier soll der Interessent herausfinden, ob ihm die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch (B1-Niveau) sowie psychische Belastbarkeit sind zudem Voraussetzung. PC-Grundkenntnisse sollte der Teilnehmer mitbringen.
Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.
Abschluss: Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Lernziele
Inhalte
Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI
Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden
Stärkung der Empathie
Arbeiten mit der Biografie
Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
Kommunikation
Stress- und Konfliktlösungen
Lehre der Erkrankungen im Alter
Ernährung
Hygiene
Rechtliche Grundlagen
Netzwerke im Alter
Wohnen und Wohnformen
Redemittel, Wortschatz und einschlägige Grammatik für den Bereich Gesundheitswesen