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MehrQualitätssiegel
Staatlich anerkannte Träger und Einrichtungen der Weiterbildung sind berechtigt, neben dem Hinweis "staatlich anerkannt" auch das entsprechende Qualitätssiegel zu führen.
Träger und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein können sich freiwillig durch das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr staatlich anerkennen lassen. Diese staatliche Anerkennung wird im Sinne eines „Qualitätssiegels“ nur an diejenigen Weiterbildungsanbieter verliehen, die bestimmte Kriterien des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Rechtsgrundlagen der staatlichen Anerkennung sind die §§ 19 ff. des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holstein (WBG) sowie die Landesverordnung über die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung (TrAVO).
Die Liste der staatlich anerkannten Träger und Einrichtungen der Weiterbildung wird ständig aktualisiert, Sie finden sie – ebenso wie die TrAVO - auf folgender Seite: