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MehrEin Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Sprachkurse nach § 45a Aufenthaltsgesetz fördern den Erwerb berufsbezogener Sprachkenntnisse ab Sprachniveau B1.
Ziel der berufsbezogenen Sprachkurse ist das Niveau B2, C1 oder C2.
Kosten
Information zur Kursgebühr, der Kurs soll bei geringem oder ohne Einkommen kostenfrei sein.
(4) "Für die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung haben beschäftigte Teilnehmende einen Kostenbeitrag an das Bundesamt zu leisten. Dies gilt nicht für:
Genauere Hinweise
Flyer und Infos
Rechercheziele | Ratgeber |
• DeuFöV (Kostenübernahme durch das BAMF, 27 Kurse zur Förderung) | i |